EKB’s
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Stand: Mai 2008
1. An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist der Käufer zwei Wochen gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer annehmen. 2. Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum des Käufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt der Verkäufer die Angebote des Käufers nicht innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 2 Ziffer 1) an, sind diese Unterlagen unverzüglich dem Käufer zurückzusenden.
Alle vom Käufer erhaltenen Teile und Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers. Der Verkäufer darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Käufers außerhalb dieses Vertrages verwerten und/oder an Dritte weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages hat der Verkäufer diese auf eigene Kosten unverzüglich an den Käufer herauszugeben.
1. Die nachfolgenden Bedingungen des Käufers gelten für alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die der Käufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Käufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bedingungen des Käufers gelten auch dann, wenn der Käufer die Lieferung des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den Angaben des Käufers schriftlich niedergelegt.
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen wird durch den Sitz des Käufers bestimmt, soweit der Verkäufer Kaufmann ist. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich auch bei Auslandgeschäften ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 14 Werktagen ab Ablieferung der Ware von dem Käufer abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Käufer sie innerhalb von 14 Werktagen ab deren Entdeckung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht. 2. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. Der Käufer ist bei Gefahr im Verzug oder im Falle hoher Eilbedürftigkeit berechtigt, die Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.
1. Wird der Käufer aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer den Käufer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat. 2. Muss der Käufer aufgrund eines Schadenfalls im Sinne von Abschnitt VI Ziffer 1) eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Der Käufer wird, soweit es ihm möglich und zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt. 3. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer für die Ware angemessenen Deckungssumme für Personen- /Sachschaden abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt. 4. Wird der Käufer von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstanden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche eines Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt drei Jahre, gerechnet ab Kenntnis des Käufers von der Inanspruchnahme durch den Dritten, spätestens jedoch nach zehn Jahren ab Ablieferung der Sache.
1. Die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich. 2. Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht der Käufer Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, daß er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
1. Der vom Käufer in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die vom Käufer angegebene Bestellnummer auszuweisen. 2. Der Käufer zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb von 21 Werktagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. 3. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Er ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.